Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BGB § 2265 Errichtung durch Ehegatten

Bürgerliches Gesetzbuch

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von