BGB § 2304 Auslegungsregel

Bürgerliches Gesetzbuch

Die Zuwendung des Pflichtteils ist im Zweifel nicht als Erbeinsetzung anzusehen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 291/13
15. Januar 2014
2 Wx 291/13 15. Januar 2014