Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

BGB § 2348 Form

Bürgerliches Gesetzbuch

Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 148/22
12. Juli 2023
11 U 148/22 12. Juli 2023