Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

BGB § 272 Zwischenzinsen

Bürgerliches Gesetzbuch

Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von