Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BGB § 327f Aktualisierungen

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. Der maßgebliche Zeitraum nach Satz 1 ist

1.
bei einem Vertrag über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts der Bereitstellungszeitraum,
2.
in allen anderen Fällen der Zeitraum, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks des digitalen Produkts und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann.

(2) Unterlässt es der Verbraucher, eine Aktualisierung, die ihm gemäß Absatz 1 bereitgestellt worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet der Unternehmer nicht für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern

1.
der Unternehmer den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und
2.
die Tatsache, dass der Verbraucher die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine dem Verbraucher bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Endurteil vom Landgericht München II - 33 O 3266/24
16. Dezember 2025
33 O 3266/24 16. Dezember 2025
Endurteil vom Landgericht Weiden - 13 O 137/24
21. Januar 2025
13 O 137/24 21. Januar 2025
Endurteil vom Landgericht Weiden - 11 O 94/24
17. Dezember 2024
11 O 94/24 17. Dezember 2024
Urteil vom Landgericht Münster - 12 O 81/24
16. Dezember 2024
12 O 81/24 16. Dezember 2024
Urteil vom Kammergericht (23. Zivilsenat) - 23 MK 1/23
30. Oktober 2024
23 MK 1/23 30. Oktober 2024
Urteil vom Landgericht Münster - 216 O 109/23
31. Juli 2024
216 O 109/23 31. Juli 2024
Endurteil vom Landgericht Memmingen - 26 O 1031/23
29. Juli 2024
26 O 1031/23 29. Juli 2024
Urteil vom Landgericht Kiel (4. Zivilkammer) - 4 O 152/23
12. Juli 2024
4 O 152/23 12. Juli 2024
Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 37/23
24. Januar 2024
3 O 37/23 24. Januar 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 58/23
3. November 2023
6 U 58/23 3. November 2023