BGB § 375 Rückwirkung bei Postübersendung

Bürgerliches Gesetzbuch

Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.

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Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 4 KR 3844/19 B
30. März 2020
L 4 KR 3844/19 B 30. März 2020