Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.
BGB § 375 Rückwirkung bei Postübersendung
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 4 KR 3844/19 B
30. März 2020
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L 4 KR 3844/19 B | 30. März 2020 |