Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
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durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), - 2.
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durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt, - 3.
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durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird, - 4.
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durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird, - 5.
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durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, - 6.
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die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder - 7.
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durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.