Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.
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BGB § 590a Vertragswidriger Gebrauch
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 757/19
22. Januar 2020
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3 Kart 757/19 | 22. Januar 2020 |
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Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - LwZR 4/16
28. April 2017
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LwZR 4/16 | 28. April 2017 |