BGB § 590a Vertragswidriger Gebrauch

Bürgerliches Gesetzbuch

Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 757/19
22. Januar 2020
3 Kart 757/19 22. Januar 2020
Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - LwZR 4/16
28. April 2017
LwZR 4/16 28. April 2017