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BGB § 590b Notwendige Verwendungen

Bürgerliches Gesetzbuch

Der Verpächter ist verpflichtet, dem Pächter die notwendigen Verwendungen auf die Pachtsache zu ersetzen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 101 U 2/20 Lw
30. März 2021
101 U 2/20 Lw 30. März 2021