Der Verpächter ist verpflichtet, dem Pächter die notwendigen Verwendungen auf die Pachtsache zu ersetzen.
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BGB § 590b Notwendige Verwendungen
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 101 U 2/20 Lw
30. März 2021
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101 U 2/20 Lw | 30. März 2021 |