Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
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BGB § 594f Schriftform der Kündigung
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg (1. Kammer) - 1 A 167/15
15. November 2017
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1 A 167/15 | 15. November 2017 |