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BGB § 675w Nachweis der Authentifizierung

Bürgerliches Gesetzbuch

Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Eine Authentifizierung ist erfolgt, wenn der Zahlungsdienstleister die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments, einschließlich seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale, mit Hilfe eines Verfahrens überprüft hat. Wurde der Zahlungsvorgang mittels eines Zahlungsinstruments ausgelöst, reicht die Aufzeichnung der Nutzung des Zahlungsinstruments einschließlich der Authentifizierung durch den Zahlungsdienstleister und gegebenenfalls einen Zahlungsauslösedienstleister allein nicht notwendigerweise aus, um nachzuweisen, dass der Zahler

1.
den Zahlungsvorgang autorisiert,
2.
in betrügerischer Absicht gehandelt,
3.
eine oder mehrere Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 verletzt oder
4.
vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen eine oder mehrere Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments verstoßen
hat. Der Zahlungsdienstleister muss unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstnutzers nachzuweisen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Karlsruhe (2. Zivilkammer) - 2 O 64/24
3. Dezember 2025
2 O 64/24 3. Dezember 2025
Urteil vom Landgericht Paderborn - 3 O 179/25
22. Oktober 2025
3 O 179/25 22. Oktober 2025
Urteil vom Landgericht Darmstadt (2. Zivilkammer) - 2 O 190/24
3. Februar 2025
2 O 190/24 3. Februar 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Dresden (5. Zivilsenat) - 5 U 35/24
30. Oktober 2024
5 U 35/24 30. Oktober 2024
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 U 32/24
30. August 2024
1 U 32/24 30. August 2024
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 U 32/24
30. August 2024
1 U 32/24 30. August 2024
Urteil vom Landgericht Heilbronn (6. Zivilkammer) - Bm 6 O 103/24
27. August 2024
Bm 6 O 103/24 27. August 2024
Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 27 C 135/23
1. August 2024
27 C 135/23 1. August 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Dresden (5. Zivilsenat) - 5 U 11/24
22. Mai 2024
5 U 11/24 22. Mai 2024
Urteil vom Landgericht Hamburg (18. Zivilkammer) - 318 O 57/23
13. Mai 2024
318 O 57/23 13. Mai 2024