BGB § 761 Form des Leibrentenversprechens

Bürgerliches Gesetzbuch

Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leibrente versprochen wird, ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Leibrentenversprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen, soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient.

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZR 99/14
23. September 2015
XII ZR 99/14 23. September 2015
Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 13/09
15. September 2010
X R 13/09 15. September 2010