Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber für kraftlos erklärt, so kann derjenige, welcher den Ausschließungsbeschluss erwirkt hat, von dem Aussteller, unbeschadet der Befugnis, den Anspruch aus der Urkunde geltend zu machen, die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber anstelle der für kraftlos erklärten verlangen. Die Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
BGB § 800 Wirkung der Kraftloserklärung
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Beschluss vom Bundesgerichtshof (11. Zivilsenat) - XI ZB 1/16
27. Juni 2017
|
XI ZB 1/16 | 27. Juni 2017 |
|
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (5. Zivilsenat) - 5 U 91/13
19. Dezember 2013
|
5 U 91/13 | 19. Dezember 2013 |