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BGB § 871 Mehrstufiger mittelbarer Besitz

Bürgerliches Gesetzbuch

Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.

Referenzen

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Zitiert von

Endurteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 2 O 6786/21
5. Januar 2023
2 O 6786/21 5. Januar 2023
Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 272/13
24. September 2015
IX ZR 272/13 24. September 2015
Urteil vom Finanzgericht Hamburg (4. Senat) - 4 K 41/13
24. Februar 2015
4 K 41/13 24. Februar 2015