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BGleiG 2015 § 34 Gerichtliches Verfahren

Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes

(1) Bleibt der Einspruch nach § 33 erfolglos, so kann die Gleichstellungsbeauftragte oder die Dienststelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Haben die Gleichstellungsbeauftragte und die Dienststelle in Textform den Verzicht auf einen außergerichtlichen Einigungsversuch erklärt oder hat die Gleichstellungsbeauftragte oder die Dienststelle das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs in Textform festgestellt, so kann die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb eines Monats das Verwaltungsgericht anrufen. Die Anrufung hat keine aufschiebende Wirkung.

(2) Die Anrufung des Gerichts kann nur darauf gestützt werden, dass die Dienststelle

1.
Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt hat oder
2.
einen Gleichstellungsplan erstellt hat, der nicht den Vorgaben der §§ 12 bis 14 entspricht.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 ist die Anrufung des Gerichts auch zulässig, wenn über den Einspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. § 75 Satz 2 bis 4 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend.

(4) Die Dienststelle trägt die Kosten, die der Gleichstellungsbeauftragten auf Grund von Rechtsbehelfen nach den Absätzen 1 oder 2 entstehen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 2 A 7.24
11. Dezember 2025
2 A 7.24 11. Dezember 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (5. Kammer) - 5 L 488/24
30. Oktober 2024
5 L 488/24 30. Oktober 2024
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 5 C 14/22
18. Juli 2024
5 C 14/22 18. Juli 2024
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (1. Senat) - 1 A 733/20
28. Mai 2024
1 A 733/20 28. Mai 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (4. Senat) - OVG 4 N 32/22
13. Februar 2023
OVG 4 N 32/22 13. Februar 2023
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 5 A 2/21
11. August 2022
5 A 2/21 11. August 2022
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (5. Kammer) - 5 K 81/21
30. März 2022
5 K 81/21 30. März 2022
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (4. Senat) - OVG 4 B 4/20
23. Februar 2022
OVG 4 B 4/20 23. Februar 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 4983/19
27. Januar 2022
15 K 4983/19 27. Januar 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 4195/19
27. Januar 2022
15 K 4195/19 27. Januar 2022