Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt.
BierStV 2010 § 32 Kleinbetragsregelung
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
Referenzen
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