Flüssiggaskraftstoff darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe Juni 2012, genügt.
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BImSchV 10 2010 § 7 Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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