Flüssiggaskraftstoff darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe Juni 2012, genügt.
BImSchV 10 2010 § 7 Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.