Entstehen der Schiffsuntersuchungskommission Wartezeiten, weil ein Wasserfahrzeug nicht zur vereinbarten oder festgesetzten Zeit zur Untersuchung bereitsteht, kann dem Gebührenschuldner je angefangene Wartestunde und je beteiligtem Angehörigen der Schiffsuntersuchungskommission ein Zuschlag von 25 Euro auferlegt werden. Dies gilt für die Eichung von Binnenschiffen entsprechend.
BinSchKostV 2002 § 6 Zuschlag bei Wartezeiten
Kostenverordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
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