BinSchKostV 2002 § 6 Zuschlag bei Wartezeiten

Kostenverordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Entstehen der Schiffsuntersuchungskommission Wartezeiten, weil ein Wasserfahrzeug nicht zur vereinbarten oder festgesetzten Zeit zur Untersuchung bereitsteht, kann dem Gebührenschuldner je angefangene Wartestunde und je beteiligtem Angehörigen der Schiffsuntersuchungskommission ein Zuschlag von 25 Euro auferlegt werden. Dies gilt für die Eichung von Binnenschiffen entsprechend.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von