BinSchKostV 2002 § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Kostenverordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

(2) Die Nummern 233 bis 23932 der Anlage zu § 1 Absatz 2 treten am 30. November 2014 außer Kraft.

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