Der Schiffseigner, welcher die gesetzlichen Befugnisse des Schiffers beschränkt hat, kann einem Dritten die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen nur dann entgegensetzen, wenn er beweist, daß sie dem Dritten bekannt waren.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
BinSchPRG § 17
Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.