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BinSchPRG § 26

Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt

Auf das Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern auf Binnengewässern finden die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs Anwendung.

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