Auf das Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern auf Binnengewässern finden die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs Anwendung.
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BinSchPRG § 26
Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Referenzen
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