BinSchStrO 2012 § 11.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

1.
Ein Fahrzeug oder ein Verband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: Binnenschifffahrtsstraße Länge Breite m m
1.1 km 0,00 (Mainmündung) bis km 387,40 (unterhalb Eisenbahnbrücke bei Hallstadt) Fahrzeug/Verband 67,00 8,20 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.2 km 0,00 bis km 37,20 (Osthafen Frankfurt) a) Fahrzeug 135,00 14,00 b) Verband 190,00 14,00 1.3 km 37,20 bis km 52,00 (Unterwasser Schleuse Mühlheim) a) Fahrzeug 135,00 12,20 b) Verband 190,00 12,20 1.4 km 52,00 bis km 84,00 (Hafen Aschaffenburg) a) Fahrzeug 135,00 11,45 b) Verband 190,00 11,45 1.5 km 84,00 bis km 174,20 (Unterwasser Schleuse Lengfurt) Fahrzeug/Verband 90,00 11,45 – die zulässige Länge darf bei einem Fahrzeug auf bis zu 110,00 m und bei einem Verband auf bis zu 190,00 m erhöht werden, wenn das Fahrzeug und der Verband mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung – bei einem Verband an der Spitze des Verbandes – und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist – 1.6 km 174,20 bis km 384,07 (Abzweigung Main-Donau-Kanal) Fahrzeug/Verband 90,00 11,45 – die zulässige Länge darf auf bis zu 110,00 m erhöht werden, wenn das Fahrzeug und der Verband mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung – bei einem Verband an der Spitze des Verbandes – und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist –.
2.
Als Verband im Sinne der Nummer 1 gelten nur ein Schubverband und gekuppelte Fahrzeuge.
3.
Die Fahrrinnentiefe
a)
entspricht von der Mainmündung bis zur Schleusengruppe Kostheim der Fahrrinnentiefe der angrenzenden Rheinstrecke,
b)
beträgt
aa)
von der Schleusengruppe Kostheim bis zur Schleuse Lengfurt mindestens 2,90 m,
bb)
von der Schleuse Lengfurt bis zur Abzweigung des Main-Donau-Kanals 2,50 m.
4.
Die Fahrrinnenbreite beträgt a) von der Mainmündung bis Hafen Aschaffenburg 50,00 m, b) vom Hafen Aschaffenburg bis zur Schleuse Lengfurt 40,00 m, c) von der Schleuse Lengfurt bis zur Abzweigung des Main-Donau-Kanals 36,00 m.

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