BinSchStrO 2012 § 11.01 Anwendungsbereich

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf dem Main (Ma) von der Mündung in den Rhein (Rh-km 496,63) bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt (Ma-km 387,69).

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