Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf dem Main (Ma) von der Mündung in den Rhein (Rh-km 496,63) bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt (Ma-km 387,69).
BinSchStrO 2012 § 11.01 Anwendungsbereich
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Referenzen
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