Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Lahn von der Mündung in den Rhein (Lahn-km 137,30/Rh-km 585,72) bis zum Unterwasser des ehemaligen Badenburger Wehres oberhalb Gießen (Lahn-km-11,08).
BinSchStrO 2012 § 13.01 Anwendungsbereich
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Referenzen
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