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Ein Fahrzeug, ein Fahrzeug mit Seitenradantrieb oder ein schleppendes Fahrzeug darf folgende Abmessungen nicht überschreiten:
Binnenschifffahrtsstraße Länge Breite m m 1.1 Elbe (Talfahrt) 1.1.1 km 0,00 bis km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) - a)
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Fahrzeug
110,00 11,45 - b)
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Fahrzeug mit Seitenradantrieb
110,00 14,00 - c)
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schleppendes Fahrzeug
86,00 11,45 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.1.2 km 56,80 bis km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) schleppendes Fahrzeug 110,00 11,45 1.1.3 km 559,50 (Hafen Boitzenburg) bis km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) Fahrzeug 110,00 22,90 1.2 Elbe (Bergfahrt) 1.2.1 km 0,00 bis km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) Fahrzeug/schleppendes Fahrzeug 110,00 11,45 Fahrzeug mit Seitenradantrieb 110,00 14,00 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.2.2 km 559,50 (Hafen Boitzenburg) bis km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) Fahrzeug 110,00 22,90 1.3 Jeetzel 1.3.1 km 0,00 bis km 0,82 Fahrzeug 4,00 1,50 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.3.2 km 0,27 bis km 0,82 Fahrzeug 40,00 5,10. - 2.
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Ein Verband darf folgende Abmessungen in Verbindung mit der Fahrrinnentiefe nicht überschreiten:
Binnenschifffahrtsstraße Länge Breite Fahrrinnentiefe m m m 2.1 Elbe (Talfahrt) 2.1.1 km 0,00 bis km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) 137,00 11,45 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 2.1.2 km 56,80 bis km 154,00 (Hafen Torgau) 110,00 18,00 2.1.3 km 154,00 bis km 264,10 (Hafen Rosslau) 110,00 18,00 145,00 11,45 — ein Verband mit einer Länge von mehr als 137,00 m und einer Breite von nicht mehr als 11,45 m darf nur fahren, wenn der Wasserstand am Pegel Lutherstadt Wittenberg mindestens 280 cm beträgt und der Verband mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung ausgerüstet ist oder der Verband mit einem Vorspann verkehrt – 2.1.4 km 264,10 bis km 332,50 145,00 22,90 2.1.5 km 332,50 bis km 454,80 145,00 22,90 165,00 18,00 gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 2,20 2.1.6 km 454,80 bis km 569,20 190,00 24,00 2.1.7 km 569,20 bis km 573,00 190,00 24,00 2,30 gilt nur bei einem Wasserstand von ≥ 4,30 m am Pegel Hohnstorf 2.1.8 km 573,00 bis km 585,86 190,00 24,00 3,20 gilt nur bei einem Wasserstand von ≥ 4,30 m am Pegel Hohnstorf 2.1.9 km 585,86 bis km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) 190,00 24,00 2.2 Elbe (Bergfahrt) 2.2.1 km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) bis km 0,00 137,00 11,45 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 2.2.2 km 607,50 (Oortkaten – Grenze zum Hamburger Hafen) bis km 585,86 190,00 24,00 2.2.3 km 585,86 bis km 573,00 190,00 24,00 3,20 gilt nur bei einem Wasserstand von ≥ 4,30 m am Pegel Hohnstorf 2.2.4 km 573,00 bis km 569,20 190,00 24,00 2,30 gilt nur bei einem Wasserstand von ≥ 4,30 m am Pegel Hohnstorf 2.2.5 km 569,20 bis km 454,80 190,00 24,00 2.2.6 km 454,80 bis km 264,10 (Hafen Rosslau) 110,00 22,90 137,00 19,70 172,00 11,45 172,00 19,70 gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 2,00 190,00 11,45 gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 2,00 2.2.7 km 264,10 bis km 56,80 170,00 11,45 — ein Verband mit einer Länge von mehr als 137,00 m und einer Breite von nicht mehr als 11,45 m darf nur fahren, wenn der Wasserstand am Pegel Lutherstadt Wittenberg mindestens 320 cm beträgt und der Verband mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung ausgerüstet ist oder der Verband mit einem Vorspann verkehrt –. - 3.
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Als Verband im Sinne der Nummer 2 gelten nur ein Schubverband und gekuppelte Fahrzeuge. - 4.
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Die Fahrrinnentiefe auf der Elbe richtet sich nach dem Wasserstand. Die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht. Abweichend von Satz 2 beträgt die Fahrrinnentiefe - a)
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von km 569,20 bis km 573,00 2,30 m und - b)
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von km 573,00 bis km 585,86 3,20 m
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Die Abmessungen, Fahrrinnentiefen und Abladetiefen nach den Nummern 1, 2 und 4 gelten nicht auf den Stich- und Altkanälen, Nebenarmen und sonstigen Nebenwasserstraßen der Hauptwasserstraßen, soweit diese nicht gesondert aufgeführt sind.