BinSchStrO 2012 § 20.01 Anwendungsbereich

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Saar (Sa) von der Mündung in die Mosel (Sa-km 0,00/Moselkm 200,81) bis zur deutsch-französischen Grenze bei Saargemünd (lothr. km 64,975 re.U.).

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