Als Bergfahrt giltauf dem, den oder derdie Fahrt in Richtung
Unteren Havel-Wasserstraße mit Großer Wannsee
und allen parallelen Nebenstrecken
SpreemündungPotsdamer HavelJungfernseeHavelkanalHavel-Oder-Wasserstraßeübrigen in § 22.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und AltarmenGewässerende.