BinSchStrO 2012 § 26.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

1.
Ein Fahrzeug darf auf der Oder und Westoder eine Länge von 82,00 m und eine Breite von 11,45 m nicht überschreiten.
2.
Ein Verband darf auf den nachfolgend aufgeführten Strecken folgende Abmessungen in Verbindung mit den Fahrrinnentiefen nicht überschreiten:
Binnenschifffahrtstraße Länge
m
Breite
m
Fahrrinnentiefe
m
2.1 Oder 2.1.1 Talfahrt 2.1.1.1 km 542,40 bis km 704,10 Verband 125,00 11,45 94,00 18,00 gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,60
2.1.1.2 km 542,40 bis km 617,60 unbeladener Schubverband 125,00 22,90 gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,60
2.1.1.3 km 617,60 bis km 667,20 a) Verband 137,00 11,45 } gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,80
125,00 18,00 b) unbeladener Schubverband 125,00 22,90 2.1.1.4 km 667,20 bis km 704,10 a) Verband 137,00 18,00 } gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,80
156,00 11,45 b) unbeladener Schubverband 125,00 22,90 2.1.2 Bergfahrt 2.1.2.1 km 704,10 bis km 542,40 Verband 125,00 11,45 137,00 11,45 } gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,50
156,00 9,50 2.1.2.2 km 704,10 bis km 667,20 a) Verband 125,00 18,00 137,00 11,45 156,00 11,45 gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,70
b) unbeladener Schubverband 125,00 22,90 2.1.2.3 km 667,20 bis km 617,60 a) Verband 156,00 11,45 gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,80
b) unbeladener Schubverband 125,00 22,90 gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,50
2.1.2.4 km 617,60 bis km 542,40 Verband 156,00 11,45 gilt nur bei bekannt
gemachter Fahrrinnentiefe
von > 1,80
2.2 Westoder km 2,70 bis km 17,10 Verband 156,00 11,45 125,00 18,00.
3.
Als Verband im Sinne der Nummer 2 gelten nur ein Schubverband und gekuppelte Fahrzeuge.
4.
Die Fahrrinnentiefe richtet sich nach dem Wasserstand. Die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht. Bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachte Fahrrinnentiefe sowie die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen.

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