Luftheizgeräte, bei denen die Heizluft unter Druck um eine Brennkammer zu einem Verteilersystem oder Raum geführt wird, müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
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Wird der Brennstoff unter Druck zerstäubt, muss die Zufuhr der Verbrennungsluft durch ein Gebläse erfolgen. - b)
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Bevor der Brenner gezündet werden kann, muss die Brennkammer gut gelüftet sein. Dies kann auch durch Nachlauf des Verbrennungsluftgebläses erfolgen. - c)
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Die Brennstoffzufuhr muss automatisch geschlossen werden, wenn - aa)
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das Feuer erlischt; - bb)
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keine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist; - cc)
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die geheizte Luft eine vorher eingestellte Temperatur überschreitet oder - dd)
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die Stromversorgung der Sicherheitseinrichtungen ausfällt.
- d)
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Gebläse für Verbrennungs- und Heizluft müssen außerhalb des Raumes, in dem das Heizgerät aufgestellt ist, abgeschaltet werden können. - e)
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Wird die Heizluft von außen angesaugt, müssen die Ansaugöffnungen möglichst hoch über Deck liegen. Deren Ausführung muss sprühwasser- und wetterdicht sein. - f)
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Heizluftleitungen müssen aus Metall gefertigt sein. - g)
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Austrittsöffnungen der Heizluft dürfen nicht völlig geschlossen werden können. - h)
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Der bei einer Leckage austretende Brennstoff darf sich nicht bis in die Heizluftleitungen ausbreiten können. - i)
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Luftheizgeräte dürfen ihre Heizluft nicht aus einem Maschinenraum ansaugen können.