BinSchUO2008Anh II § 22.02 Randbedingungen und Berechnungsverfahren für den Stabilitätsnachweis bei Beförderung ungesicherter Container

Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen

1.
Bei ungesicherten Containern hat jedes Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Stabilität des Schiffes von folgenden Randbedingungen auszugehen:
a)
Die metazentrische Höhe darf 1,00 m nicht unterschreiten.
b)
Unter gleichzeitiger Einwirkung der Zentrifugalkraft bei der Drehbewegung, des Winddruckes und des Einflusses der freien Flüssigkeitsoberflächen darf die auftretende Neigung 5° nicht überschreiten und Seite Deck nicht zu Wasser kommen.
c)
Der krängende Hebel aus der Zentrifugalkraft bei der Drehbewegung ist nach folgender Formel zu berechnen:



In dieser Formel bedeuten: c KZ Beiwert (c KZ = 0,04) [s 2 /m]; v größte Geschwindigkeit des Schiffes gegen Wasser [m/s]; Höhe des Schwerpunktes des beladenen Schiffes über Basis [m]; T' Tiefgang des beladenen Schiffes [m].
d)
Der krängende Hebel aus Winddruck ist nach folgender Formel zu berechnen:



In dieser Formel bedeuten:

c KW Beiwert (c KW = 0,025) [t/m 2 ]; A' Überwasserlateralplan beim beladenen Schiff [m 2 ]; D' Deplacement des beladenen Schiffes [t]; l w Höhe des Schwerpunktes der Überwasserlateralfläche A' über der Wasserlinie [m]; T' Tiefgang des beladenen Schiffes [m].
e)
Der krängende Hebel aus freien Oberflächen von Regen- und Restwasser im Laderaum oder im Doppelboden ist nach folgender Formel zu berechnen:



In dieser Formel bedeuten:

c KfO Beiwert (c KfO = 0,015) [t/m 2 ]; b Breite des betrachteten Raumes oder Raumabschnittes [m]; (*) l Länge des betrachteten Raumes oder Raumabschnittes [m]; (*) D' Deplacement des beladenen Schiffes [t].
f)
Für jeden Beladungsfall ist mit halben Vorräten an Treibstoff und Frischwasser zu rechnen.
2.
Die Stabilität eines mit ungesicherten Containern beladenen Binnenschiffes gilt als ausreichend, wenn das vorhandene gleich oder kleiner als zul nach den folgenden Formeln ist. Hierbei muss zul für verschiedene Verdrängungen über den gesamten Tiefgangsbereich berechnet werden.
a)


Für darf kein kleinerer Wert als 11,5 eingesetzt werden (11,5 = 1/tan 5°).
b)


Der kleinere Wert für nach Formel a oder b ist maßgebend.

In diesen Formeln bedeuten:

maximal zulässige Höhe des Schwerpunktes des beladenen Schiffes über Basis [m]; Höhe des Metazentrums über Basis [m] nach der Näherungsformel nach Nummer 3; F jeweils vorhandener Freibord auf ½ L [m]; Z Beiwert für die Zentrifugalkraft im Drehkreis
v größte Geschwindigkeit des Schiffes gegen Wasser [m/s]; T m jeweils mittlerer Tiefgang [m]; h KW krängender Hebel aus seitlichem Winddruck nach Nummer 1 Buchstabe d [m]; h KfO Summe der krängenden Hebel aus freien Flüssigkeitsoberflächen nach Nummer 1 Buchstabe e [m].
3.
Näherungsformel für
Ist kein Kurvenblatt vorhanden, kann für die Berechnung nach Nummer 2 und § 22.03 Nr. 2 der Wert für aus folgenden Näherungsformeln ermittelt werden:
a)
für Schiffe mit Pontonform

b)
für andere Schiffe

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