Es gelten die Bestimmungen nach Anhang XI § 2.01.
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BinSchUO2008Anh II § 23.09 Ausrüstung der Schiffe
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
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