Unter Berücksichtigung der Verminderung nach § 4.02 darf der Mindestfreibord nicht geringer als 0 mm sein.
BinSchUO2008Anh II § 4.03 Mindestfreibord
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
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