Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
1.
Für Trockengüterschiffe gilt das Muster nach Anhang V, Teil VIII
2.
Für Tankschiffe gilt das Muster nach Anhang V, Teil IX