- 1.
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Fenster unterhalb des Schottendecks müssen wasserdicht und mit einer Seeschlagblende versehen sein. - 2.
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Fenster und Oberlichter bis 0,15 m oberhalb des Schottendecks müssen wasserdicht sein. - 3.
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Liegt die Unterkante von Fenstern und Oberlichtern mindestens 0,15 m oberhalb des Schottendecks, müssen sie mindestens sprühwasser- und wetterdicht sein. - 4.
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Fenster und Oberlichter gelten als: - a)
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wasserdicht, wenn ihre Ausführung mindestens der Baureihe B und der nicht zu öffnenden Bauart der Norm DIN ISO 1751, Ausgabe Dezember 2015, entspricht; - b)
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sprühwasser- und wetterdicht, wenn ihre Ausführung als runde Fenster mindestens der Baureihe C der Norm DIN ISO 1751, Ausgabe Dezember 2015, und als rechteckige Fenster mindestens der Baureihe F der Norm DIN ISO 3903, Ausgabe Dezember 2015, entspricht; - c)
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offen, wenn ihre Ausführung den in Buchstabe a und b genannten Normen nicht entspricht.