Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsänderung von 1 % des eingestellten Bereiches nicht überschreiten.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BinSchUO2008Anh IX § 3.05 Empfindlichkeit
Vorschriften für Signallichter, Radarausrüstungen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.