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Ergänzend zu § 2.02 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für Gierseilfähren auf Berechnungen für Neigungen der Gierseilfähre nach Oberstrom und nach Unterstrom erstrecken. - 2.
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Der Nachweis ausreichender Intaktstabilität bei Neigungen nach Oberstrom ist als erbracht anzusehen, wenn die Krängung der Gierseilfähre nach Oberstrom bei einer Beladung nach Nr. 4 und voller Ausrüstung und bei Einhaltung eines Restfreibords nach Nummer 7 unter gleichzeitiger Einwirkung - a)
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einer seitlichen Verschiebung der Landfahrzeuge und Personen nach Nummer 5, - b)
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des Windwiderstandes nach Anhang II § 15.03 Nr. 5, - c)
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einer seitlichen Anströmung und - d)
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eines Restwasserstandes auf dem Boden des Fährkörpers nach Nummer 8 einen Winkel von 5° nicht überschreitet. Gierseilfähren mit Hilfsantrieb sind mit halbgefüllten Brennstofftanks zu rechnen. Der Nachweis ist in Form einer graphischen Hebelarmbilanz zu erbringen. Dabei sind für mindestens drei angenommene Beladungszustände nach Nummer 4 und mindestens drei Fließgeschwindigkeiten nach Nummer 6 die krängenden Hebelarme in Metern nach der Formel
h kr = 1 · [( W q + W G - W W ) · ( H T - B T · tan α) + M W + M Z ] g · D
h a = ( μ · MF + MG ) · sin φ - Δh q
h kr = 1 · [( W q + W G - W W ) · ( H T + B T · tan α) + M W + M Z ] g · D
W q der Widerstand aus Queranströmung bei Neigungswinkeln von 0° bis 11° in Kilonewton (kN), W G der Gefällewiderstand in Kilonewton (kN), W W der Windwiderstand in Kilonewton (kN) nach Anhang II § 15.03 Nr. 5, H T der senkrechte Abstand des Angriffspunktes des Gierseils von der Wasserlinie im Ausgangszustand in Metern (m), B T der horizontale Abstand des Angriffspunktes des Gierseils von Mitte Schiff in Metern (m), α der Winkel des Gierseils am Schiff gegen die Horizontale, M W das Winddruckmoment in Kilonewtonmeter (kNm) nach Anhang II § 15.03 Nr. 5, M Z das Moment aus der Verschiebung der Zuladung nach Nummer 5 in Kilonewtonmeter (kNm), g die Erdbeschleunigung 9,81 in Meter durch Sekundenquadrat (m/s 2 ), D die Wasserverdrängung in Tonnen (t), μMF die vertikale Auswanderung des Formschwerpunkts in Metern (m), MG die metazentrische Höhe, verringert um den Abzug für freie Oberflächen entsprechend Nummer 8 in Metern (m), φ der Krängungswinkel der Gierseilfähre und Δh q die direkte Verminderung der Stabilitätshebelarme durch Queranströmung in Metern (m).
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Der Nachweis ausreichender Intaktstabilität bei Neigungen nach Unterstrom ist erbracht, wenn die Krängung der Gierseilfähre unter Berücksichtigung der Beladungszustände und der krängenden Einflüsse nach Nummer 2 Satz 1 einen Winkel φ zul , der sich aus der Beziehung
tan φ zul = H - T B
Darin ist:
φ zul der Grenzwinkel, H - T der Abstand des tiefsten Punkts des Fährdecks bis zur Wasserlinie bei φ = 0°, der bei Krängung der Fähre nach Unterstrom zuerst zu Wasser kommt in Metern (m), T der Tiefgang bei dem zu untersuchenden Beladungsfall in Metern (m) und B die Breite der Gierseilfähre in Höhe des Decks an der Stelle, wo das Maß H angenommen wurde, in Metern (m).
Der Grenzwinkel darf 10° nicht überschreiten. Der Nachweis ist in Form eines graphischen Vergleichs der sich einstellenden Endneigungswinkel mit dem Grenzwinkel für mindestens drei Beladungszustände nach Nummer 4 und mindestens 3 Fließgeschwindigkeiten nach Nummer 6 zu erbringen. Dabei sind die Endneigungswinkel nach der Formel
φ end = h kr · φ zul h a
h kr die Summe der krängenden Hebelarme in Metern (m), φzul der Grenzwinkel nach obiger Beziehung und h a der aufrichtende Hebelarm in Metern (m).
Die krängenden Hebelarme in Metern sind dabei nach der Formel
h kr = 1 · [( W q + W G + W W ) · ( B T · tan α - H T ) + M W + M Z ] g · D
h a = MG · φzul 57,3 - 4.
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Für die Berechnung nach den Nummer 2 und 3 ist eine gemischte Beladung Z aus Landfahrzeugen und 45 Personen in homogener Verteilung anzunehmen. Sie ist für jeweils einen Rechengang in -
Z 1 = (0 · P F ) + (0 · P P ) (Gierseilfähre leer), Z 2 = (0,5 · P F ) + (1 · P P ) (halbe Zuladung), Z 3 = ( 1 · P F ) + (1 · P P ) (ganze Zuladung)
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Das Moment aus der seitlichen Verschiebung der Zuladung ist nach folgender Formel zu be-rechnen:
M Z = Z n · e
Z n das Gewicht der Zuladung Z 2 oder Z 3 in Tonnen (t), e den größten seitlichen Verschiebungsweg der Zuladung aus der Mittellängsachse der Gierseilfähre in Metern (m). - 6.
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In den Berechnungen nach den Nummer 2 und 3 ist die mittlere Fließgeschwindigkeit des Wassers vornehmlich bei: - a)
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Niedrigwasserstand (NW), - b)
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Mittelwasserstand (MW) und - c)
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Hochwasserstand (HW)
- 7.
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Bei Neigungen der Gierseilfähre nach Oberstrom entsprechend Nummer 2 muss - a)
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der Restfreibord auf der Oberstromseite mindestens 0,10 m und bei - b)
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Gierseilfähren mit zusätzlichem wasserdichten Deckaufsatz auf der Oberstromseite mindestens 0,10 m, jedoch nicht weniger als die größte Höhe des Deckaufsatzes über dem Fährdeck,
F R = H - TS
F R der Restfreibord in Metern (m), H die Seitenhöhe bis zum tiefsten Punkt des Fährdecks in Metern (m), TS die Aufstauhöhe in Metern (m). - 8.
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In den Berechnungen nach den Nummer 2 und 3 ist ein Restwasserstand von 0,02 m im Fährkörper anzunehmen. - 9.
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Als Ergebnisse der Berechnung sind festzulegen: - a)
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bei Belastung der Gierseilfähre ausschließlich mit Personen, - aa)
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die höchstzulässige Personenzahl, - bb)
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die Verdrängung (m 3 ),
- b)
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bei Belastung der Gierseilfähre mit Personen, Landfahrzeugen oder sonstigen Lasten, - aa)
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die höchstzulässige Personenzahl, - bb)
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die Tragfähigkeit in Tonnen (t) einschließlich 45 Personen, - cc)
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das zulässige Gesamtgewicht eines Landfahrzeugs in Tonnen (t), - dd)
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das zulässige Gesamtgewicht des schwersten Landfahrzeugs in Tonnen (t), - ee)
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die zulässige Achslast einer Einzelachse und einer Doppelachse von Landfahrzeugen in Tonnen (t).
- 10.
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Während der Fahrt und bei Be- und Entladen der Fähre darf der höchstzulässige Krängungswinkel nach § 3.02 Nr. 3 nicht überschritten und der Restfreibord nach § 3.02 Nr. 7 nicht unterschritten werden, wobei beim Be- und Entladevorgang die Fähre freischwimmend zu betrachten ist, es sei denn, das Fährgefäß wird beim Abstützen auf der Rampe durch eine kraftschlüssige Verbindung in einer festen Lage gehalten.