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BinSchUO2008Anh X § 4.03 Gültigkeit der bisherigen Fährzeugnisse

Nationale Sonderbestimmungen

Die Fährzeugnisse, die vor dem 30. Dezember 2008 erteilt worden sind, bleiben bis zu dem jeweils eingetragenen Ablaufdatum gültig.

Referenzen

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