Es müssen mindestens zwei tragbare Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3:1996 (Pulver, Brandklasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Feuerlöscher sind gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb vom Maschinenraum anzubringen.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
BinSchUO2008Anh X § 9.12 Brandbekämpfung
Nationale Sonderbestimmungen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.