BinSchUO2008Anh X § 9.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigung

Nationale Sonderbestimmungen

Die Gültigkeitsdauer der Fahrtauglichkeitsbescheinigung beträgt maximal 5 Jahre. In der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist im Feld „Art des Fahrzeuges“ die Bezeichnung „Taxiboot“ einzutragen.

Referenzen

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