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Für laufendes Gut müssen Faserseile oder Stahldrahttauwerk verwendet werden. Die Bruchfestigkeit und der Durchmesser für laufendes Gut müssen im Verhältnis zur Segelfläche mindestens folgenden Anforderungen entsprechen:
Art des laufenden Gutes Seilmaterial Segelfläche (m 2 ) Bruchfestigkeit (KN) Seildurchmesser (mm) Stagsegelfallen Stahldraht bis 35 20 6 > 35 38 8 Faser (Polypropylen-PP) Seildurchmesser mind. 14 mm und pro angefangene 25 m 2 eine Seilscheibe Gaffelsegelfallen Toppsegelfallen Stahldraht bis 50 20 6 > 50 bis 80 30 8 > 80 bis 120 60 10 >120 bis 160 80 12 Faser (PP) Seildurchmesser mind. 18 mm und pro angefangene 30 m 2 eine Seilscheibe Stagsegelschoten Faser (PP) bis 40 14 > 40 18 Bei Segelflächen über 30 m 2 muss die Schot als Talje ausgeführt sein oder mit einer Winde bedient werden können Gaffel-/Toppsegelschoten Stahldraht < 100 60 10 100 bis 150 85 12 > 150 116 14 Für Toppsegelschoten sind elastische Verbindungselemente (Vorläufer) notwendig. Faser (PP) Seildurchmesser mind. 18 mm und mind. 3 Seilscheiben. Bei mehr als 60 m 2 Segelfläche je 20 m 2 eine Seilscheibe - 2.
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Das zur Verstagung gehörende laufende Gut muss eine Bruchfestigkeit aufweisen, die mit der Bruchfestigkeit des Stages oder der Wanten übereinstimmt. - 3.
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Bei der Verwendung anderer als der unter Nummer 1 genannten Materialien müssen die Festigkeitswerte der Tabelle aus Nummer 1 eingehalten werden. Faserseile aus Polyethylen dürfen nicht verwendet werden.