BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.01 Anwendungsbereich

Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt

Diese Vorschriften legen die Mindestanforderungen an Geräte zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Wendeanzeiger) in der Rheinschifffahrt fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung der Mindestanforderungen geprüft wird.

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