Diese Vorschriften legen die Mindestanforderungen an Geräte zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Wendeanzeiger) in der Rheinschifffahrt fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung der Mindestanforderungen geprüft wird.
BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.01 Anwendungsbereich
Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt
Referenzen
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