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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.02 Aufgabe des Wendeanzeigers

Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt

Die Wendeanzeiger haben die Aufgabe, zur Unterstützung der Radarnavigation die Wendegeschwindigkeit des Schiffes nach Backbord und Steuerbord zu messen und anzuzeigen.

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