BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.02 Aufgabe des Wendeanzeigers

Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt

Die Wendeanzeiger haben die Aufgabe, zur Unterstützung der Radarnavigation die Wendegeschwindigkeit des Schiffes nach Backbord und Steuerbord zu messen und anzuzeigen.

Referenzen

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