Die Wendeanzeiger haben die Aufgabe, zur Unterstützung der Radarnavigation die Wendegeschwindigkeit des Schiffes nach Backbord und Steuerbord zu messen und anzuzeigen.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.02 Aufgabe des Wendeanzeigers
Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.