- 1.
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Änderungen an genehmigten Anlagen führen zum Erlöschen der Genehmigung. Soweit Änderungen beabsichtigt sind, sind diese der Prüfbehörde schriftlich mitzuteilen. - 2.
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Die Prüfbehörde entscheidet, ob die Genehmigung weiterhin bestehen bleibt oder ob eine Nachprüfung oder eine erneute Typprüfung notwendig ist. Im Falle einer neuen Genehmigung wird eine neue Genehmigungsnummer erteilt.