Zu jeder Anlage muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache erhältlich sein und mindestens folgende Informationen enthalten:
- a)
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Inbetriebnahme und Bedienung; - b)
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Wartung und Pflege; - c)
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Allgemeine Sicherheitsvorschriften.