- 1.
-
Für den Einbau, den Austausch und die Funktionsprüfung gelten die Bestimmungen des Teils III. - 2.
-
Auf dem Sensorteil des Wendeanzeigers ist die Einbaurichtung bezogen auf die Kiellinie anzugeben. Einbauhinweise zur Erzielung einer möglichst geringen Empfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbewegungen sind mitzuliefern.