Die Stromzuführungen für Radaranlagen und Wendeanzeiger müssen jeweils eine eigene Absicherung haben und möglichst ausfallsicher sein.
BinSchUO2008AnhIIAnl M § 4 Anforderungen an die Bordstromversorgung
Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.