Biokraft-NachV § 32 Anerkannte Zertifizierungssysteme

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Anerkannte Zertifizierungssysteme im Sinne dieser Verordnung sind:

1.
Zertifizierungssysteme, solange und soweit sie nach § 33 oder § 59 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungssysteme nach § 40 und
3.
Zertifizierungssysteme nach § 41.

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 1293/13
21. Oktober 2013
13 L 1293/13 21. Oktober 2013