Zertifizierungssysteme gelten auch als anerkannt, solange und soweit sie
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von der Europäischen Kommission auf Grund des Artikels 18 Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 1 der Richtlinie 2009/28/EG oder auf Grund des Artikels 7c Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 1 der Richtlinie 2009/30/EG oder - 2.
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in einem bilateralen oder multilateralen Vertrag, den die Europäische Union mit einem Drittstaat abgeschlossen hat,