Anerkannte Zertifizierungsstellen im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
-
Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 43 Absatz 1 oder § 59 Absatz 1 anerkannt sind, - 2.
-
Zertifizierungsstellen nach § 56 und - 3.
-
Zertifizierungsstellen nach § 57.