Biokraft-NachV § 42 Anerkannte Zertifizierungsstellen

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Anerkannte Zertifizierungsstellen im Sinne dieser Verordnung sind:

1.
Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 43 Absatz 1 oder § 59 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungsstellen nach § 56 und
3.
Zertifizierungsstellen nach § 57.

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 1293/13
21. Oktober 2013
13 L 1293/13 21. Oktober 2013