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Biokraft-NachV § 63 Berichtspflicht der zuständigen Behörde

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Die zuständige Behörde evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung erstmals zum 31. Dezember 2010 und sodann jedes Jahr einen Erfahrungsbericht vor.

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