Die zuständige Behörde evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung erstmals zum 31. Dezember 2010 und sodann jedes Jahr einen Erfahrungsbericht vor.
Biokraft-NachV § 63 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
Referenzen
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